Was gehört NICHT zu unserem Aufgabenbereich


Elternausschuss (EA) #

  • Nicht zuständig für:
    • Direkte Einflussnahme auf den pädagogischen Alltag: Der EA kann zwar Anregungen geben, ist aber nicht verantwortlich für die Planung und Durchführung von Bildungs- und Erziehungsangeboten in der Einrichtung.
    • Personalentscheidungen: Der EA darf nicht über die Einstellung, Entlassung oder die Einsatzpläne der Mitarbeiter/innen der Kita entscheiden.
    • Finanzielle und rechtliche Entscheidungen: Der EA hat keine Entscheidungsbefugnis über das Budget der Kita, Verträge oder rechtliche Angelegenheiten.
    • Individuelle Betreuung von Kindern: Der EA ist nicht für die Betreuung oder individuelle Förderung von Kindern verantwortlich. Das liegt ausschließlich in den Händen des pädagogischen Personals.

Kreiselternausschuss (KEA) #

  • Nicht zuständig für:
    • Direkte Einmischung in die Arbeit einzelner Kitas: Der KEA agiert auf Kreisebene und hat keine Befugnis, in den täglichen Betrieb einzelner Einrichtungen einzugreifen oder Veränderungen zu erzwingen.
    • Verwaltung und Organisation einzelner Einrichtungen: Der KEA kann Anregungen geben, ist aber nicht für die Verwaltung oder organisatorische Entscheidungen einzelner Kitas zuständig.
    • Personalpolitische Entscheidungen: Wie der EA hat auch der KEA keinen Einfluss auf Personalentscheidungen in den Kitas.
    • Einzelfallentscheidungen: Der KEA ist nicht dafür zuständig, individuelle Probleme zwischen Eltern und Kita direkt zu klären; er befasst sich mit übergeordneten, kreisweiten Themen.

Landeselternausschuss (LEA) #

  • Nicht zuständig für:
    • Eingreifen in die Kita-Praxis: Der LEA beschäftigt sich mit politischen und landesweiten Themen der frühkindlichen Bildung, nicht mit der operativen Arbeit einzelner Kitas.
    • Direkte Mitgestaltung des pädagogischen Angebots: Der LEA hat keine Entscheidungsbefugnis über den pädagogischen Alltag in den Kitas, sondern berät auf übergeordneter Ebene.
    • Regelung des Personaleinsatzes und der Ressourcenverteilung: Der LEA kann Empfehlungen aussprechen, entscheidet aber nicht direkt über den Personaleinsatz oder die Budgetverteilung in einzelnen Einrichtungen.
    • Lösung von Einzelfällen: Wie der KEA, ist der LEA nicht für die Lösung individueller Konflikte zwischen Eltern und Einrichtungen verantwortlich.

Alle drei Gremien (EA, KEA, LEA) sind vor allem beratende und vermittelnde Instanzen. Sie vertreten Elterninteressen auf verschiedenen Ebenen, haben aber keine Entscheidungsbefugnis in den Bereichen Personalpolitik, Budgetverwaltung, rechtliche Angelegenheiten, und direkte Einmischung in den pädagogischen Alltag oder die Organisation der Einrichtungen. Diese Bereiche liegen in der Verantwortung der Kita-Leitung und der Träger.

Zusammengefasst: #

Alle drei Gremien (EA, KEA, LEA) sind vor allem beratende und vermittelnde Instanzen. Sie vertreten Elterninteressen auf verschiedenen Ebenen, haben aber keine Entscheidungsbefugnis in den Bereichen Personalpolitik, Budgetverwaltung, rechtliche Angelegenheiten, und direkte Einmischung in den pädagogischen Alltag oder die Organisation der Einrichtungen. Diese Bereiche liegen in der Verantwortung der Kita-Leitung und der Träger.

Elternausschüsse (EA), Kreiselternausschüsse (KEA) und Landeselternausschüsse (LEA) sind nicht dafür zuständig, direkt in Einzelfälle einzugreifen, die ein einzelnes Kind betreffen. Sie sind keine Konfliktlösungsinstanzen für individuelle Probleme zwischen Eltern und Kita (z.B. wenn es um die Betreuung eines bestimmten Kindes geht).

Warum nicht? #

Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die kollektiven Interessen der Elternschaft auf den jeweiligen Ebenen zu vertreten und sich um übergeordnete, allgemeine Themen zu kümmern (z.B. Qualität der Betreuung, strukturelle Fragen). Einzelne Probleme – wie Konflikte zwischen Eltern und Kita oder Fragen zur speziellen Betreuung eines Kindes – müssen normalerweise direkt zwischen den betroffenen Eltern und der Kita-Leitung gelöst werden. Wenn nötig, können Träger oder externe Stellen (wie z.B. Jugendämter) hinzugezogen werden.

Unterstützung durch Ausschüsse: #

Allerdings können die Gremien, besonders der Elternausschuss, die Eltern bei solchen Problemen unterstützen, indem sie beratend zur Seite stehen, die Eltern stärken und vielleicht hilfreiche Hinweise geben, wie sie das Problem am besten angehen können. Sie sind jedoch keine Entscheidungsträger und können keine verbindlichen Maßnahmen ergreifen.

Updated on August 27, 2024